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Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen (Erasmus & Co.)
Aus gegebenem Anlass weist der Vorstand des Historischen Seminars alle Studierenden darauf hin, dass die Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, in der Regel auf Grundlage eines Learning Agreement erfolgt, das im Vorfeld des Auslandsaufenthalts mit den jeweiligen Fachvertreter:innen im Historischen Seminar konkret besprochen und abgestimmt worden ist.
Bitte beachten Sie dabei die für die Universität Osnabrück gültigen Regelungen.
Bei Anträgen auf Anerkennungen außerhalb von Learning Agreements nach der APO der Universität Osnabrück wird eine genaue Absprache mit den jeweiligen Fachvertreter:innen unter Vorlage entsprechender Dokumente vor Beginn des Auslandsaufenthalts dringend empfohlen. Ein Anspruch auf Anerkennung besteht nicht, wenn eine vorherige Klärung unterlassen wird und im Nachhinein keine Passung der erbrachten Studienleistungen mit den in den Studienordnungen der Studiengänge des Historischen Seminars gestellten Anforderungen festgestellt werden kann.