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Topinformationen
Studieren im Ausland
Kontakt
Wenden Sie sich für Erstinformationen zu einem Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland an das Studienbüro Geschichte oder an die Lehrenden des Historischen Seminars.
Für weiterführende Informationen und eine detaillierte Beratung ist das International Office Ihr richtiger Ansprechpartner.
Bei Fragen zum Erasmus+ Programm unterstützt Sie außerdem Mareike Tudor im Büro für Auslandsstudium & internationale Kooperationen des Fachbereichs Kultur- und Sozialwissenschaften.
Studium im Ausland
Der Zeitpunkt für den Aufenthalt im Ausland muss sorgfältig gewählt werden. Um abschätzen zu können, welche Kurse für Ihr Studienziel geeignet sind, sollten Sie über einen guten Überblick über Ihr Studienfach verfügen. Daher sollte ein Aufenthalt im Ausland nicht vor dem vierten Semester stattfinden. Die Planungen für den Auslandsaufenthalt sollte aber frühzeitig, etwa ein Jahr vorher, begonnen werden.
Ein Auslandsaufenthalt kann auf verschiedenen Wegen realisiert werden. Der vermutlich geringste organisatorische Aufwand bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandsaufenthaltes ergibt sich für Sie, wenn Sie an einem Austauschprogramm im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen der Fachgebiete oder der Universität teilnehmen. Alle Studierenden der Universität Osnabrück steht die Möglichkeit zur Verfügung, sich auf einen Austauschplatz im Rahmen von Hochschulkooperationen zu bewerben. In diesem Bereich werden größtenteils die Überseeaufenthalte abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Innerhalb Europas sind die Partnerschaften im Rahmen des ERASMUS-Programms besonders attraktiv: neben der Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule können Sie von einem monatlichen Unterhaltszuschlag profitieren. Zumeist hilft die Gasthochschule auch bei der Zimmersuche und bietet darüber hinaus besondere Sprachkurse, Freizeitaktivitäten und Betreuung für ERASMUS-Austauschstudierende an. Nicht zuletzt ist die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen durch das European Credit Transfer System (ECTS) besonders unproblematisch.
Aber auch unabhängig von den Partnerschaften des Fachbereiches und der Hochschule können Sie selbst die Initiative ergreifen und als 'Free Mover' eigenständig ein Studium an einer beliebigen Hochschule im Ausland organisieren. Gegebenenfalls besteht hierbei die Möglichkeit, sich durch Stipendien, Auslands-BAföG o.ä. fördern zu lassen.
Über die Ländersuchmaschine des DAAD finden Sie Informationen zu Studienbedingungen, Hochschulsystemen, Zulassung, Bewerbung, Studiengebühren, etc. im Ausland. Eine weitere wichtige Informationsquelle ist die Stipendiendatenbank des DAAD, die über Fördermöglichkeiten informiert. Weitere uni-interne Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Bitte beachten Sie die regelmäßigen Informationsveranstaltungen des International Office und des Büros für Auslandsstudium und internationale Kooperationen des Fachbereichs zur Vorbereitung eines Auslandsstudiums.
Praktikum im Ausland
Eine attraktive Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren und gleichzeitig Praxiserfahrung zu sammeln, stellen Auslandspraktika dar.
Umfangreiche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den entsprechenden Seiten des International Office und in der DAAD/ZAV-Broschüre Wege ins Auslandspraktikum.
Anerkennung im Ausland erworbener Studien- und Prüfungsleistungen
Studienzeiten und -leistungen, die im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt erworben wurden, werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit dieser Leistungen festgestellt ist, d.h. wenn sie in Inhalt und Umfang den Studienzeiten und -leistungen der Studiengänge am Fachbereich Kultur- und Sozialwissenschaften entsprechen.
Zuständig für die Anerkennung im Ausland erworbener Studien- und Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss Geschichte, mit dem vor dem Auslandsstudium die damit zusammenhängenden Fragen (insb. bzgl. der Anerkennung von Leistungen) zu klären sind. Dabei wird der Abschluss eines formlosen schriftlichen Learning Agreement vor Beginn des Auslandsaufenthalts erwartet.
Für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Studienzeiten und -leistungen in einem ausländischen Studiengang sind die von der Kultusministerkonferenz in der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen und entsprechende zwischenstaatliche Vereinbarungen maßgebend.